FAQ
FAQ
Frage: Was sind Führerscheinklassen?
Antwort: Es gibt in Deutschland unterschiedliche Führerscheinklassen, welche den Inhaber berechtigen im Straßenverkehr ein eigegenes Fahrzeug (der entsprechende Klasse) zu fahren. Beispiele sind die Zweiradklasse mit A1 (Leichtkrafträder bis 125 ccm) oder PKW Klassen B für die Führung eines Kraftfahrzeuges bis 3,5 Tonnen.
Frage: Welche Versicherungen muß ich für mein Fahrzeug abschließen?
Antwort: Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben,
Teil- oder Vollkasko sind freiwillig und können gegen Mehrbeitrag mit abgeschloßen werden.
Frage: Warum ist die KFZ-Versicherung pflicht für mein Fahrzeug?
Antwort: Der Halter ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet. Im Prinzip sollte ja nur ein Fahrer für sein Handel haftbar gemacht werden, der deutsche Gesetzgeber schreibt aber klar den Versicherungsschutz vor welcher vom Halter nachzuweisen ist. Die Pflicht zur KFZ-Versicherung ist richtig und auch wichtig, da ein Haftpflichtschaden unkalkulierbar ist (was würden Sie machen wenn Sie einen Schaden in Höhe von z.B. Euro 50.000,00 verursachen, selbstbezahlen?).
Frage: Welche Schäden deckt die KFZ-Haftpflichtversicherung?
Antwort: Die Haftpflicht zahlt zum einen Schadenersatz
an schuldlose Unfallopfer, einschließlich der Mitfahrer. Das können beispielsweise Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder auch eine lebenslange Rente sein.
Zum anderen werden die Kosten für Sachschäden übernommen (z. B. die Reparatur oder der Wiederbeschaffungspreis für das Fahrzeug des Unfallgegners usw.).
Frage: Was ist die Teilkaskoversicherung und was deckt diese ab?
Antwort: Eine Teilkaskoversicherung deckt eigene Schäden am Fahrzeug ab. Hierzu muß der Schadenfall durch eine versicherte Gefahr eingetreten sein. Die versicherten Gefahren sind: Feuer (Brand oder Explosion), Diebstahl als auch Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluß und Marderbißschäden. Überlichweise kommt in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von z.B. Euro 150,00 je Schadenfall zum tragen.
Frage: Was ist die Vollkaskoversicherung und was deckt diese ab?
Antwort: Die Vollkaskoversicherung setzt auf die Teilkaskoversicherung auf und ersetzt darüber
hinaus selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto. Die Kosten für Vandalismusschäden, wie zerkratzten
Lack oder eine zerbeulte Tür, kann man ebenfalls von der Vollkasko zahlen lassen. Wjrd die Vollkaskoversicherung beansprucht,
wird der Versicherungsvertrag„zurückgestuft“
und die Prämie steigt im
nächsten Jahr. Oft kann man einen solchen Schaden aber auch zurückkaufen. Auch in der Vollkasko
sind Selbstbehalte üblich.
Frage: Was ist ein Schutzbrief für das KFZ?
Antwort: Diesen Schutz kann man oft günstig zur seinen KFZ-Versicherungsschutz hinzu buchen. Es werden z.B. Kosten übernommen für ein Abschleppen des Fahrzeugs.
Problematischer ist ein Motorschaden fern der Heimat und fern einer Vertragswerkstatt.In solchen Fällen ist
eine Schutzbriefversicherung hilfreich. Der Versicherer koordiniert und finanziert die Pannenhilfe und sorgt bei
Unfällen auch für die Bergung und Sicherstellung des Autos, für Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport,
Autoverzollung oder -verschrottung. Außerdem werden bis zu einer bestimmten Höhe Mietwagenkosten
übernommen, Übernachtungen nach Panne oder Unfall sowie der Krankenrücktransport bezahlt.
Frage: Was ist eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung?
Antwort: Sie haben einen Verkehrsunfall und sind nicht schuld, die Gegenseite behauptet aber etwas anders. Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung geht man bei juristischen Auseinandersetzungen zumindest kein
finanzielles Risiko ein. Die Versicherung übernimmt unter anderem die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten,
bei einer Niederlage vor Gericht auch das Honorar des gegnerischen Anwalts. Sie hilft übrigens nicht nur
Autofahrern, zu ihrem Recht zu kommen, sonder auch Fussgängern oder Radfahrern bzw. Nutzern von Verkehsmitteln.
Frage: Wie wird die Höhe einer Versicherungsprämie kalkuliert?
Antwort: Die Höhe der Prämie (das was Sie zahlen müssen) hängt von verschiedenen Komponenten ab. Neben Rabatten wie beispielsweise für einzelne Berufsgruppen oder für
den Besitz einer Bahn-Card sind drei Hauptmerkmale entscheidend: der individuelle Schadenfreiheitsrabatt, die Typ- sowie die Regionalklasse. Darüber hinaus spielt die Jahresfahrleistung oder der Nutzerkreis eine Rolle oder ob eine Garage vorhanden ist usw.
Frage: Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Antwort: Der Schadenfreiheitsrabatt bezieht sich auf eine Person, er wird beim Versicherer in Schadenfreiheits- Klassen (= SF Klasse) geführt (z.B SF 1 = 100%). Jemand der noch nie eine KFZ-Versicherung hatte (z.B. Fahranfänger) hat keinen solchen Rabatt vorzuweisen und beginnt praktisch von vorne (z.B. 230%). Diverse Versicherer bieten aber inbesondere für Personen ohne einen solchen Rabatt sonder Möglichkeiten. Wenn man mal einen solchen Rabatt hat, singen die Prozente von Jahr zu Jahr bei Schadenfreiheit und man wird günstiger von der Versicherungsprämie eingestuft.
Frage: Was ist eine Typklasse?
Antwort: Für jedes Automodellein Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- und
die Vollkaskoversicherung. Diese spiegeln den Schadenverlauf der Fahrzeuge in den vergangenen Jahren
wieder. Um so niedriger eine Typklasse ist um so günstiger ist die Versicherungsrpämie (= Zahlbeitrag).
Frage: Was sind Regionalklassen?
Antwort: Auch der Wohnort beeinflusst den Versicherungsbeitrag: In den Regionalklassen zeigt sich der Schadenverlauf
in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken (z.B. Frankfurt/Main). Wohnt man also in einer Großstadt ist die Regionalklasse u. U. hoch und somit auch der Versicherungsbeitrag.
Frage: Welche Plichten hat der Kunde bei einem laufenden Vertrag?
Antwort: Wer sein Fahrzeug versichert, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten in Form von Obliegenheiten. Man
muss alles tun, um einen Schaden zu vermeiden. Und einen solchen dann so gering wie möglich zu halten. Außerdem muss man umfassend zur Aufklärung der Angelegenheit beitragen.
Frage: Wie lange läuft ein Vertrag für KFZ-Versicherung?
Antwort: Der Versicherungsvertrag wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Frage: Wie und wann kann man eine KFZ-Versicherung kündigen?
Antwort: Im Schadenfall sind Versicherung und Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Bei der Erhöhung des Versicherungsbeitrages ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages von 30 Tagen. Eine ordentliche Kündigung kann zur Hauptfälligkeit (in der Regel der 01.01. eines Jahres) mit einer Frist von 30 Tagen ausgesprochen werden (Kündigungsfrist somit in der Regel der 30.11. eines Jahres).
Frage: Was muß man im Schadenfall tun?
Antwort: Erst einmal Ruhe bewahren und sich um die verletzten Personen kümmern. Sichern Sie das Fahrzeug und die Unfallstelle und verständigen Sie falls nötig die Polizei oder Feuerwehr. Falls möglich suchen Sie Zeugen und notieren sich deren Namen und Telefonnummern. Nach allem sollten Sie, falls Sie den Unfall verursacht haben, Ihrem Versicherer hierzu informieren.
Frage: Eine meiner Fragen wurde hier nicht beantwortet, was kann ich tun?
Antwort: Informieren Sie uns via Email mit Ihrer konkreten Frage, gerne klären wir dies für Sie (soweit es möglich ist).
Nachfolgend finden Sie Antworten zu wichtigen Fragen rund um die KFZ-Versicherung. Klicken Sie
einfach auf die Frage und Sie bekommen die Antwort gezeigt. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet
werden, so mailen Sie uns hierzu einfach an, wir werden dann - soweit es möglich ist - Ihnen die
gewünschte Information übermitteln.