Nachfolgend finden Sie unseren Fragebogen für den Zweitwagen Versicherungsvergleich. Es werden nahezu alle Versicherer (über 100 Tarife), sowie Sondertarife und spezielle Maklertarife berücksichtigt. Die Rückmeldung per Email erfolgt zeitnah, bei fehlenden Angaben im Fragebogen, kann leider kein Ergebnis ermittelt werden. Falls Sie das persönliche Gespräch bevorzugen oder nicht wissen wie und welche Angaben Sie machen sollen, können Sie uns gerne anrufen. Gerne erstellen wir Ihnen auch unmittelbar am Telefon eine eVB Nummer (Deckungskarte) für die Zulassung. zweitwagenversicherung günstig,  günstige versicherung  fahranfänger,  Fahranfänger Versicherung, kfz versicherungsvergleich rechner,  kostenloser kfz versicherungsrechner Jedes neu zugelassene Fahrzeug benötigt einen eigenen Versicherungsschutz. Diverse Faktoren und Rahmendaten sind für die Berechnung der Versicherungsprämie nötig, so u. a. auch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese ist personenbezogen und wird günstiger gestellt bei Schadenfreiheit und eben ungünstiger bei Schadenfällen. Ein weiteres Fahrzeug (Zweit- oder auch Drittwagen) hat diese SF-Klasse nicht, daher wird für das weitere Fahrzeug eine eigene SF-Klasse benötigt. Damit ein Versicherungsnehmer, welcher u. U. schon lange Jahre im Besitz eines Führerscheins ist, bei diesem weiterem Fahrzeug (Zweitwagen) nicht bei Null anfangen muss, bieten die Versicherer sogenannte Zweitwagenregelungen an. Tatsächlich gibt es hierzu am Versicherungsmarkt sehr unterschiedliche Regelungen für einen günstig Zweitwagen. Drei Bereiche für eine Einstufung sind zu unterscheiden:   Bei den Punkten 2 + 3 handelt es sich um eine Sondereinstufung, hierbei sollte man gleichzeitig beachten, dass diese Sonderregelung auch nur für den Tarif des jeweiligen Versicherers gilt. Möchte man z.B. nach einem Versicherungsjahr mit einer solchen Sondereinstufung den Versicherer wechseln, wird nur die Zeit bestätigt, solange der Vertrag bestand. Beispiel hierzu: Bei einer Einstufung mit der SF-Klasse 2 wird nach einem Jahr lediglich SF-Klasse 1 bestätigt. Bei diversen Regelungen nach dem Motto “Zweitwagen günstig versichern” ist auch Vorsicht geboten, da im Schadenfall u. U. eine deutlich schlechtere Rückstufung erfolgen kann. Dies bedeutet z.B. anhand der SF-Klasse 2, könnte bei einem Schadenfall die Rückstufung auf Basis der SF-Klasse 1/2 erfolgen, was im Endergebnis eine Einstufung von 155% darstellt. Eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung ist ebenfalls freiwillig aber empfehlenswert, daher sollte man den geringfügigen Mehrbeitrag in Kauf nehmen. Diese können Sie mit nachfolgenden Link einfach berechnen: >> Vergleich Rechtsschutz-Versicherung (incl. Verkehrs-Rechtsschutz) Eine generelle Empfehlung für den günstig Zweitwagen Tarif kann man allerdings nicht geben, da die Ausgangssituation oft sehr unterschiedlich ist und die Tarife der Versicherer leider auch. Die Versicherer bieten hierzu die unterschiedlichsten Zweitwagenregelungen an nach dem Motto: “Zweitwagen günstig versichern”. Für den Kunden ist der Markt hierzu kaum überschaubar, wir zeigen Ihnen aber die Möglichkeiten, wie Sie Ihren Zweitwagen günstig versichern können. Mit unserem nachfolgenden Zweitwagen Versicherungsvergleich nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und berücksichtigen die von uns ermittelten und möglichen Tarife der Versicherer. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Ihre Anfrage von einem Sachbearbeiter - per Hand - bearbeitet wird und dieser alle aktuellen Regelungen berücksichtigen kann. Bitte unbedingt eine Telefonnummer angeben für mögliche Rückfragen oder Unklarheiten. Die Adressen von diversen Versicherern finden Sie unten auf dieser Seite. Falls Sie weitere Fragen zur Autoversicherung oder einem KFZ Versicherungsvergleich haben schauen Sie bitte in unsere FAQ (bitte hier klicken).  Eine elektronische Versicherungsbestätigungskarte (= eVB früher auch Deckungskarte oder Doppelkarte genannt) zur sofortigen Verwendung können Sie zu dem normalen Bürozeiten hier anfordern: 069/95968340. Anschriften und Telefonnummern von diversen Versicherern: ADAC Autoversicherung AG Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089 / 76760 Agrippina Versicherung AG siehe Zurich Versicherung Aktiengesellschaft Albingia Versicherungs-AG siehe AXA Versicherung AG Allsecur (vorher Allianz24) Vereinte Spezial Versicherung AG Allianz Gruppe Uhlandstraße 2 70182 Stuttgart Telefon: 01802 / 113011 Fax: 089 / 380015524 Allianz AG Königinstraße 28 80802 München Telefon: 089 / 38000 Fax: 089 / 38003425 ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Alte-Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Telefon: 06171 / 6600 Fax: 06171 / 24434 AXA Versicherung AG 51171 Köln Telefon: 01803 / 556622 Fax: 0221 / 14822740 Concordia Versicherungsgruppe Karl-Wiechert-Allee 55 30625 Hannover Telefon: 0511 / 57010 Fax: 0511 / 57011400 Continentale Sachversicherung AG Ruhrallee 92 44139 Dortmund Telefon: 0231 / 9190 Fax: 0231 / 9192059 CosmosDirekt Halbergstraße 50-60 66101 Saarbrücken Telefon: 0681 / 9666666 Fax: 0681 / 9666633 DA Direkt DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Oberstedter Straße 14 61440 Oberursel Telefon: 06171 / 690 Fax: 06171 / 691555 Debeka Allgemeine Versicherung AG Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18 56058 Koblenz Telefon: 0261 / 4984664 Fax: 0261 / 41402 Deutscher Ring Sachversicherungs-AG Ludwig-Erhard-Straße 22 20459 Hamburg Telefon: 040 / 35997755 Fax: 040 / 35993636 DEVK Allgemeine Versicherungs-AG Riehler Straße 190 50735 Köln Tel.: 0221 / 7570 Fax: 0221 / 7572200 Direct Line Versicherung AG Rheinstraße 7a 14513 Teltow Telefon: 0180 / 2672722 EUROPA Versicherungen Piusstraße 137 50931 Köln Telefon: 0221 / 5737200 Fax: 0221 / 5737233 Generali Versicherung AG Adenauerring 7 81737 München Telefon: 089 / 51210 Fax: 089 / 51211000 Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG Von-Werth-Straße 4-14 50670 Köln Telefon: 0180 / 3322137 Fax: 0221 / 14467320 Gothaer Allgemeine Versicherung AG Gothaer Allee 1 50969 Köln Telefon: 0221 / 30800 Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG Überseering 45 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63760 Fax: 040 / 63763302 HanseMerkur Versicherungsgruppe Siegfried-Wedells-Platz 1 20352 Hamburg Telefon: 040 / 41191940 Fax: 040 / 41193257 HUK24 AG Willi-Hussong-Straße 2 96440 Coburg Telefon: 09561 / 961338 Fax: 09561 / 962424 HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG 96444 Coburg Telefon: 09561 / 960 Fax: 09561 / 963636 Karlsruher Versicherung AG Hermann-Veit-Straße 6 76121 Karlsruhe Telefon: 0721 / 3535552 Fax: 0721 / 3535222 KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG siehe R+V Versicherung AG LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. Kolde-Ring 21 48126 Münster Telefon: 0251 / 7020 Fax: 0251 / 7021099 Mannheimer Versicherung AG Augustaanlage 66 68165 Mannheim Telefon: 0180 / 22024 Fax: 0180 / 2999992 Neckura Allgemein Versicherungs-AG siehe Zurich Versicherung Aktiengesellschaft Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG Ostendstraße 100 90334 Nürnberg Telefon: 0911 / 5315 Fax: 0911 / 5313206 Provinzial Rheinland Versicherung AG 40195 Düsseldorf Telefon: 0211 / 9780 Fax: 0211 / 9781700 R+V Versicherung AG Taunusstraße 1 65193 Wiesbaden Telefon: 01802 / 7858633 Fax: 0611 / 5334500 SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG Joseph-Scherer-Straße 3 44139 Dortmund Telefon: 0231 / 1350 Fax: 0231 / 1354638 Sparkassen direkt Versicherung AG Kölner Landstraße 33 40591 Düsseldorf Telefon: 01805 / 4221 Fax: 01803 / 42 35 Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Maximilianstraße 53 80530 München Telefon: 089 / 2160 - 0 Fax: 089 / 2160 - 2714 VICTORIA Versicherung AG Victoriaplatz 1 40198 Düsseldorf Telefon: 01803 / 123455 Fax: 01803 / 123460 Zurich Versicherung Aktiengesellschaft Riehler Straße 90 50657 Köln Telefon: 0221 / 77150 Fax: 0221 / 7715240 Die generelle Zweitwagenregelung für einen Zweitwagen günstig, entspricht der SF-Klasse 1/2. Das ist in etwa eine Einstufung von 100% bis 140%. Diese erhält man in der Regel bei jedem Versicherer, wenn man einen Erstwagen bereits versichert hat. Die Einstufung beim Erstwagen muss mindestens gleichwertig oder besser sein. Alternative hierzu ist die “Führerscheinregelung”, welche gleiche Einstufung ermöglicht (Führerscheinbesitz > 3 Jahre). Die verbesserte Zweitwagenregelung bietet bereits eine deutlich vorteilhaftere Einstufung mit SF 2, was in aller Regel 85% entspricht. Diese Sondereinstufung kann grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, nur beim gleichen Versicherer genutzt werden, wo auch der Erstwagen versichert ist. Oft sind weitere Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. keine Fahrer unter 23 Jahren. Deutlich verbesserte Zweitwagenregelung. Hier sind auch Einstufungen unter 85% möglich, was sogar bis zur gleichen Einstufung des Erstwagens führen kann. Somit können hier theoretisch bis zu 30% dargestellt werden. Auch diese Sondereinstufung ist nicht ohne Erfüllung diverse Voraussetzung darstellbar. Hiermit kann man besonders den Zweitwagen günstig versichern.