Nachfolgend finden Sie unseren Fragebogen für den Zweitwagen Versicherungsvergleich. Es werden
nahezu alle Versicherer (über 100 Tarife), sowie Sondertarife und spezielle Maklertarife berücksichtigt. Die
Rückmeldung per Email erfolgt zeitnah, bei fehlenden Angaben im Fragebogen, kann leider kein Ergebnis
ermittelt werden.
Falls Sie das persönliche Gespräch bevorzugen oder nicht wissen wie und welche Angaben Sie machen
sollen, können Sie uns gerne anrufen. Gerne erstellen wir Ihnen auch unmittelbar am Telefon eine eVB
Nummer (Deckungskarte) für die Zulassung.
Jedes neu zugelassene Fahrzeug benötigt einen eigenen Versicherungsschutz. Diverse Faktoren und Rahmendaten sind für
die Berechnung der Versicherungsprämie nötig, so u. a. auch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese ist
personenbezogen und wird günstiger gestellt bei Schadenfreiheit und eben ungünstiger bei Schadenfällen. Ein weiteres
Fahrzeug (Zweit- oder auch Drittwagen) hat diese SF-Klasse nicht, daher wird für das weitere Fahrzeug eine eigene SF-Klasse
benötigt. Damit ein Versicherungsnehmer, welcher u. U. schon lange Jahre im Besitz eines Führerscheins ist, bei diesem
weiterem Fahrzeug (Zweitwagen) nicht bei Null anfangen muss, bieten die Versicherer sogenannte Zweitwagenregelungen an.
Tatsächlich gibt es hierzu am Versicherungsmarkt sehr unterschiedliche Regelungen für einen günstig Zweitwagen. Drei
Bereiche für eine Einstufung sind zu unterscheiden:
Bei den Punkten 2 + 3 handelt es sich um eine Sondereinstufung, hierbei sollte man gleichzeitig beachten, dass diese
Sonderregelung auch nur für den Tarif des jeweiligen Versicherers gilt. Möchte man z.B. nach einem Versicherungsjahr mit
einer solchen Sondereinstufung den Versicherer wechseln, wird nur die Zeit bestätigt, solange der Vertrag bestand. Beispiel
hierzu: Bei einer Einstufung mit der SF-Klasse 2 wird nach einem Jahr lediglich SF-Klasse 1 bestätigt.
Bei diversen Regelungen nach dem Motto “Zweitwagen günstig versichern” ist auch Vorsicht geboten, da im Schadenfall u. U.
eine deutlich schlechtere Rückstufung erfolgen kann. Dies bedeutet z.B. anhand der SF-Klasse 2, könnte bei einem
Schadenfall die Rückstufung auf Basis der SF-Klasse 1/2 erfolgen, was im Endergebnis eine Einstufung von 155% darstellt.
Eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung ist ebenfalls freiwillig aber empfehlenswert, daher sollte man den geringfügigen
Mehrbeitrag in Kauf nehmen. Diese können Sie mit nachfolgenden Link einfach berechnen:
>> Vergleich Rechtsschutz-Versicherung (incl. Verkehrs-Rechtsschutz)
Eine generelle Empfehlung für den günstig Zweitwagen Tarif kann man allerdings nicht geben, da die Ausgangssituation oft
sehr unterschiedlich ist und die Tarife der Versicherer leider auch. Die Versicherer bieten hierzu die unterschiedlichsten
Zweitwagenregelungen an nach dem Motto: “Zweitwagen günstig versichern”. Für den Kunden ist der Markt hierzu kaum
überschaubar, wir zeigen Ihnen aber die Möglichkeiten, wie Sie Ihren Zweitwagen günstig versichern können.
Mit unserem nachfolgenden Zweitwagen Versicherungsvergleich nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und berücksichtigen die von
uns ermittelten und möglichen Tarife der Versicherer. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Ihre Anfrage von einem
Sachbearbeiter - per Hand - bearbeitet wird und dieser alle aktuellen Regelungen berücksichtigen kann. Bitte unbedingt eine
Telefonnummer angeben für mögliche Rückfragen oder Unklarheiten.
Die Adressen von diversen Versicherern finden Sie unten auf dieser Seite.
Falls Sie weitere Fragen zur Autoversicherung oder einem KFZ Versicherungsvergleich haben schauen Sie bitte in unsere FAQ
(bitte hier klicken). Eine elektronische Versicherungsbestätigungskarte (= eVB früher auch Deckungskarte oder Doppelkarte
genannt) zur sofortigen Verwendung können Sie zu dem normalen Bürozeiten hier anfordern: 069/95968340.
Anschriften und Telefonnummern von diversen Versicherern:
ADAC Autoversicherung AG
Am Westpark 8
81373 München
Telefon: 089 / 76760
Agrippina Versicherung AG
siehe Zurich Versicherung Aktiengesellschaft
Albingia Versicherungs-AG
siehe AXA Versicherung AG
Allsecur (vorher Allianz24)
Vereinte Spezial Versicherung AG
Allianz Gruppe
Uhlandstraße 2
70182 Stuttgart
Telefon: 01802 / 113011
Fax: 089 / 380015524
Allianz AG
Königinstraße 28
80802 München
Telefon: 089 / 38000
Fax: 089 / 38003425
ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft
Alte-Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel
Telefon: 06171 / 6600
Fax: 06171 / 24434
AXA Versicherung AG
51171 Köln
Telefon: 01803 / 556622
Fax: 0221 / 14822740
Concordia Versicherungsgruppe
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover
Telefon: 0511 / 57010
Fax: 0511 / 57011400
Continentale Sachversicherung AG
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
Telefon: 0231 / 9190
Fax: 0231 / 9192059
CosmosDirekt
Halbergstraße 50-60
66101 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 9666666
Fax: 0681 / 9666633
DA Direkt
DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Oberstedter Straße 14
61440 Oberursel
Telefon: 06171 / 690
Fax: 06171 / 691555
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz
Telefon: 0261 / 4984664
Fax: 0261 / 41402
Deutscher Ring Sachversicherungs-AG
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Telefon: 040 / 35997755
Fax: 040 / 35993636
DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
Riehler Straße 190
50735 Köln
Tel.: 0221 / 7570
Fax: 0221 / 7572200
Direct Line Versicherung AG
Rheinstraße 7a
14513 Teltow
Telefon: 0180 / 2672722
EUROPA Versicherungen
Piusstraße 137
50931 Köln
Telefon: 0221 / 5737200
Fax: 0221 / 5737233
Generali Versicherung AG
Adenauerring 7
81737 München
Telefon: 089 / 51210
Fax: 089 / 51211000
Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG
Von-Werth-Straße 4-14
50670 Köln
Telefon: 0180 / 3322137
Fax: 0221 / 14467320
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Telefon: 0221 / 30800
Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG
Überseering 45
22297 Hamburg
Telefon: 040 / 63760
Fax: 040 / 63763302
HanseMerkur Versicherungsgruppe
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Telefon: 040 / 41191940
Fax: 040 / 41193257
HUK24 AG
Willi-Hussong-Straße 2
96440 Coburg
Telefon: 09561 / 961338
Fax: 09561 / 962424
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
96444 Coburg
Telefon: 09561 / 960
Fax: 09561 / 963636
Karlsruher Versicherung AG
Hermann-Veit-Straße 6
76121 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 3535552
Fax: 0721 / 3535222
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
siehe R+V Versicherung AG
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
Kolde-Ring 21
48126 Münster
Telefon: 0251 / 7020
Fax: 0251 / 7021099
Mannheimer Versicherung AG
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Telefon: 0180 / 22024
Fax: 0180 / 2999992
Neckura Allgemein Versicherungs-AG
siehe Zurich Versicherung Aktiengesellschaft
Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg
Telefon: 0911 / 5315
Fax: 0911 / 5313206
Provinzial Rheinland Versicherung AG
40195 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 9780
Fax: 0211 / 9781700
R+V Versicherung AG
Taunusstraße 1
65193 Wiesbaden
Telefon: 01802 / 7858633
Fax: 0611 / 5334500
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG
Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund
Telefon: 0231 / 1350
Fax: 0231 / 1354638
Sparkassen direkt Versicherung AG
Kölner Landstraße 33
40591 Düsseldorf
Telefon: 01805 / 4221
Fax: 01803 / 42 35
Versicherungskammer Bayern
Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
Maximilianstraße 53
80530 München
Telefon: 089 / 2160 - 0
Fax: 089 / 2160 - 2714
VICTORIA Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf
Telefon: 01803 / 123455
Fax: 01803 / 123460
Zurich Versicherung Aktiengesellschaft
Riehler Straße 90
50657 Köln
Telefon: 0221 / 77150
Fax: 0221 / 7715240
Die generelle Zweitwagenregelung für einen Zweitwagen günstig,
entspricht der SF-Klasse 1/2. Das ist in etwa eine Einstufung von
100% bis 140%. Diese erhält man in der Regel bei jedem
Versicherer, wenn man einen Erstwagen bereits versichert hat.
Die Einstufung beim Erstwagen muss mindestens gleichwertig oder besser
sein. Alternative hierzu ist die “Führerscheinregelung”, welche gleiche
Einstufung ermöglicht (Führerscheinbesitz > 3 Jahre).
Die verbesserte Zweitwagenregelung bietet bereits eine deutlich
vorteilhaftere Einstufung mit SF 2, was in aller Regel 85%
entspricht. Diese Sondereinstufung kann grundsätzlich, bis auf
wenige Ausnahmen, nur beim gleichen Versicherer genutzt
werden, wo auch der Erstwagen versichert ist. Oft sind weitere
Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. keine Fahrer unter 23 Jahren.
Deutlich verbesserte Zweitwagenregelung. Hier sind auch
Einstufungen unter 85% möglich, was sogar bis zur gleichen
Einstufung des Erstwagens führen kann. Somit können hier
theoretisch bis zu 30% dargestellt werden. Auch diese
Sondereinstufung ist nicht ohne Erfüllung diverse Voraussetzung
darstellbar. Hiermit kann man besonders den Zweitwagen günstig
versichern.